Frage von Daniel P. • 27.08.2021

Antwort von Simon Becker DKP • 05.09.2021
§ 219a StGB streichen! Schwangerschaftsabbrüche haben zur medizinischen Daseinsfürsorge und einem standardmäßigen medizinischem Behandlungskatalog zu gehören.
§ 219a StGB streichen! Schwangerschaftsabbrüche haben zur medizinischen Daseinsfürsorge und einem standardmäßigen medizinischem Behandlungskatalog zu gehören.
Die Linksfraktion im Bundestag hat die Abschaffung der kostenfreien Tests kritisiert
Inzwischen gibt es eine angepasste Empfehlung der STIKO zur Impfung in der Schwangerschaft und während der Stillzeit.
(...) führt im Hinblick auf die Schädigung des ungeborenen Lebens in aller Regel zu keiner Strafbarkeit der Schwangeren. (...)
(...) im Mittelpunkt muss das Kindeswohl stehen. Hier hilft Aufklärung und Prävention, damit es nicht zu einer Schädigung des Kindes kommt. (...)