
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 11. November 2024.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 11. November 2024.
Mit dem 23. Februar 2025 haben wir jetzt den frühestmöglichen Termin für vorgezogene Bundestagswahlen festgelegt – das ist eine vernünftige Entscheidung.
Das Grundgesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vorgezogener Neuwahlen vor. Dem muss die Bundeswahlleiterin gerecht werden.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Natürlich ist diese Möglichkeit im Grundgesetz vorgesehen. Allerdings würde dieses Verfahren eine eigene, stabile Mehrheit zur Wahl von Friedrich Merz erfordern, was ich angesichts der gegenwärtigen Sitzverteilung im aktuellen Bundestag genauso wenig sehe wie Abweichler bei SPD und Grünen.