Frage von Christoph H. • 11.11.2024

Antwort von Johannes Steiniger CDU • 18.11.2024
Der Tweet entstand, nachdem die Bundeswahlleiterin innerhalb von 24 Stunden ihre Auffassung zur frühen Durchführbarkeit der Neuwahlen um 180 Grad geändert hat.
Der Tweet entstand, nachdem die Bundeswahlleiterin innerhalb von 24 Stunden ihre Auffassung zur frühen Durchführbarkeit der Neuwahlen um 180 Grad geändert hat.
Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl entscheiden aus guten Grund nicht andere Parteien, sondern der Bundeswahlleiter.