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Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten.
Zunächst möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum MedCanG noch ganz am Anfang steht und bisher noch nicht einmal den Bundestag erreicht hat.
Es ist für mich unbestritten, dass jede illegale und legale Droge schädlich ist.
Der Zugang zu einer notwendigen Therapie darf nicht zu einer finanziellen Überforderung führen.
Insofern bleibt der nächste Zwischenbericht abzuwarten.