Als Mitglied des Deutschen Bundestages, einem der deutschen Verfassungsorgane, und als dessen Vizepräsidentin trägt Katrin Göring-Eckardt Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie und unsere Verfassung. Aus dieser Verantwortung heraus hat sie entschieden, den Antrag auf rechtliche Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu unterstützen
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Antwort 26.11.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 20.06.2024 von Dirk Wiese SPD
Neuwahlen treten nicht allein aufgrund von schlechten Umfragewerten ein.
Antwort 21.01.2025 von Farid Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erst einmal vorweg, als Bürgerschaftsabgeordneter habe ich mich immer für unsere Direkte Demokratie eingesetzt und mit dem Verein 'Mehr Demokratie' für "verbindliche Volksentscheide" in Hamburg in die Verfassung gestimmt
Antwort 17.05.2024 von Heike Sudmann Die Linke
Ich werde auch weiterhin Bürger*innen bei ihren berechtigten Protesten unterstützen.
Antwort 06.03.2024 von Stephan Brandner AfD
Jede Form der Mitbestimmung geht damit einher, dass auch Dinge entschieden werden, die nicht jedem gefallen.
Antwort 29.04.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Volksentscheide sind auf Bundesebene explizit allein in Art. 29 und 118, 118a GG zur Neugliederung der Länder vorgesehen und auch im Rahmen des Art. 146 GG zur Schaffung einer neuen Verfassung eröffnet