Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion zu keinem Zeitpunkt über eine Kürzung der Rente nachdachte.
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Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.