Antwort 23.06.2023 von André Berghegger CDU
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Die Abwehr möglicher antidemokratischer Bestrebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter.

Sehr geehrter Herr K.,
Zu betonen ist, dass das Gericht die bestehenden Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat.