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Das portugiesischen Modell hat gezeigt, dass es in der Lage ist, u.a. folgende wichtige Ziele zu erreichen: Reduktion der Zahl der Drogentoten sowie der jugendlichen Erstkonsumenten; Reduktion von Begleit- und Beschaffungskriminalität. Diese Argumente sollten ausreichen, um eine Übertragung in das deutsche Rechtssystem ernsthaft zu prüfen.
Wer in Deutschland Schutz sucht und ein Bleiberecht erhält, muss unsere verfassungsmäßige Ordnung und die Gesetze respektieren. Menschen, die schwere Straftaten begehen, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär und zügig abgeschoben werden. Diesbezüglich haben wir bereits strengere Regeln eingeführt.
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.