
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.

Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.

In Bezug auf die aktuelle Diskussion rund um die geplante Vergabe des Erbbaurechts im Bereich des Alsterpavillons ergeben sich vielfältige Betrachtungsebenen, die sowohl rechtlicher als auch haushalterischer Natur sein können.

Ich teile Ihre Sicht auf die Dinge und spreche mich ebenfalls für die systematische Beseitigung von Kampfmitteln in Deutschland aus. Dafür braucht es tatsächlich ein festes Budget sowie die Koordination über Landesgrenzen hinweg.

Die Fläche der ehemaligen FHTW sollte im Rahmen der Planungen zum Stadtquartier Blankenburger Süden eine zentrale Rolle einnehmen.