Zugleich wurde aber deutlich gemacht, dass dies nicht bedeuten soll, dass man am ersten Tag zwingend in die Praxis gehen muss.
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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag soll für Klarheit und Fairness sorgen. Arztpraxen und Beschäftigte dürfen nicht unnötig belastet werden.
Mir ist auch wichtig zu betonen, was dieser Kompromiss bedeutet: Er ist zugleich ein klares Bekenntnis gegen Karenztage bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie sie von der Union gefordert worden waren.
bei der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Verbindung mit einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 handelt es sich bislang nur um einen Vorschlag der Bundesregierung.
Der Unterschied liegt vor allem darin, dass aus einer Einzelfallmöglichkeit der gesetzliche Regelfall würde. Wie das konkret aussieht, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren, in das ich Ihre Sorge um die Belastung der Praxen mitnehme.