Der Wahlausschuss des Bundestags für die Wahl der durch den Bundestag zu benennenden Bundesverfassungsrichter wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die aktuelle Zusammensetzung des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/wahlausschuss
Ich bin Mitglied mehrerer Ausschüsse, übe aber derzeit keinen Vorsitz aus.
Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages, der für die Prüfung und Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig ist, muss erst noch vom Plenum gewählt werden. Dies ist auf der vorläufigen Tagesordnung der kommenden Kalenderwoche 26 vorgesehen.
Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.
