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Wir möchten Ihnen versichern, dass die Mittel des Sondervermögens ausschließlich für die im Grundgesetz festgelegten Zwecke – insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen und die Förderung von Klimaneutralität – verwendet werden
Das Sondervermögen Infrastruktur steht noch ganz am Anfang. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde Folgendes vereinbart:
Die Zustimmung steht im Widerspruch zum Erfurter Programm. Auf dem nächsten Bundesparteitag in Chemnitz gibt es dazu Klärungsbedarf.