Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist für mich nicht verhandelbar - Streichung von §218 StGB!
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Antwort 27.08.2025 von Fabian Fahl Die Linke
Antwort 22.09.2025 von Lukas Benner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Umgang der Union mit der damaligen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht war beschämend und ein Totalversagen des Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU
Antwort ausstehend von Nicolas Zippelius CDU
Antwort 29.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Antwort 25.07.2025 von Thorsten Frei CDU
Mit einer solchen Regelung würden die ebenso betroffenen Rechte des ungeborenen Kindes nicht angemessen berücksichtigt werden
Antwort 07.08.2025 von Joachim Herrmann CSU
Ich persönlich sehe gegenwärtig keinen Anlass für Änderungen an den geltenden Regelungen für den Schutz noch nicht geborenen menschlichen Lebens.