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Zoe Mayer
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Frage von Eveline R. •

Weshalb steht der Kampf für straffreie Abtreibung bei den Grünen nicht ganz vorne? Ich wäre vor langer Zeit an einer illegalen Abtreibung fast gestorben, hatte Glück und konnte 74 Jahre alt werden.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum wichtigen Thema Schwangerschaftsabbruch.

Für uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen steht fest: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und setzen uns für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein. Diese Haltung ist seit jeher ein fester Bestandteil unserer Frauenpolitik. Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche Entscheidung. Als Fraktion haben wir daher beschlossen, dass Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch der Schwangeren bis zur 12. Woche rechtmäßig und straffrei gestellt werden sollen. Statt einer Beratungspflicht wollen wir ein Recht auf Beratung etablieren.

In vielen anderen europäischen Staaten existieren bereits liberale Abtreibungsregelungen, Deutschland hinkt dieser Entwicklung hin zu reproduktiven Rechten seit langem hinterher. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission sollte daher klären, wie eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs aussehen könnte. Im April 2024 hat die Kommission aus Expertinnen verschiedenster Disziplinen einen umfangreichen Abschlussbericht und klare Empfehlungen vorgelegt. Wir folgen den wichtigsten Empfehlungen der Kommission:

- Schwangerschaftsabbrüche bis zu 12. Woche sind rechtmäßig und straffrei zu stellen

- statt einer Beratungspflicht soll ein Recht auf Beratung abgesichert werden

- Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für alle Menschen

- Kostenübernahme für Abbrüche durch die Krankenkassen

- Zahlreiche Frauenverbände, Menschenrechtskonventionen und die Mehrheit der Bevölkerung fordern eine Entkriminalisierung. 

Im Herbst 2024 haben sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammengetan, um eine Reform des § 218 mit einem Gruppenantrag voranzutreiben. Der Antrag wurde von 328 Abgeordneten in den deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche, das Ende der obligatorischen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung sowie die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Am 10. Februar hat zu dem Antrag eine Anhörung im Rechtsausschuss stattgefunden, aber keine weitere Lesung mehr im Bundestag. Wir Grüne im Bundestag werden weiterhin für die volle Umsetzung von reproduktiven Rechten kämpfen. Denn wir sind der Meinung: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden, der Paragraf 218 in seiner jetzigen Form gehört abgeschafft. 

Mit freundlichen Grüßen,

Zoe Mayer

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