
Da die Verhandlungen noch laufen, kann ich Ihnen noch keine Auskunft dazu geben, wie konkret mit laufenden Anträgen umgegangen wird
Da die Verhandlungen noch laufen, kann ich Ihnen noch keine Auskunft dazu geben, wie konkret mit laufenden Anträgen umgegangen wird
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich direkt an einen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Im Land Berlin haben wir hierfür keine Gesetzgebungskompetenz.
Vor der Sommerpause konnten die parlamentarischen Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht mehr abgeschlossen werden. Dementsprechend kann ich Ihnen zu möglichen Einigungen auch noch keine Auskunft geben.
Falls Sie selbst von einer möglichen Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung betroffen sind, würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Situation auch den zuständigen Abgeordneten von der CDU/CSU zu schildern. Es ist immer gut, wenn alle Regierungsparteien über die negativen Folgen einzelner Gesetze informiert sind.
Die Begründung und die Details zum Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches Sie ansprechen, finden Sie gerne hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/05/kabinett.html
Die Anwendungshinweise sind inzwischen veröffentlicht und beispielsweise hier frei zugänglich: