Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 06.06.2025 von Hakan Demir SPD

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 20.05.2025 von Thorsten Frei CDU

Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.

Hakan Demir
Antwort 06.05.2025 von Hakan Demir SPD

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.

Portrait von Martin Kröber
Antwort 15.07.2025 von Martin Kröber SPD

Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Portrait von Franziska Giffey
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD