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Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.