Hakan Demir
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SPD
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Frage von Joerg M. •

Doppelte Staatsbürgerschaft Sehen Sie nach dem Regierungswechsel in der Großen Koalition weiterhin ohne Probleme die Gestattung der doppelten Staatsbürgerschaft (bereits deutscher Pass + neue dazu)?

Doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr geehrter Herr Demir, ich habe das Forum zum Thema Doppelte Staatsbürgerschaft mitgelesen und Ihre Beiträge nach der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts im Frühjahr / Sommer 2024 gelesen. Hintergrund ist, dass ich mit meiner Familie seit einigen Jahren im Ausland lebe und die dortige Staatsbürgerschaft jetzt annehmen kann, die deutsche Staatsbürgerschaft aber nicht abgeben will.

Kurz: sehen Sie nach dem Regierungswechsel weiterhin ohne Probleme die Gestattung der doppelten Staatsbürgerschaft? Ich habe im Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht nichts gefunden... was ja gut ist, weil es dann so bleibt wie es ist? Sehen Sie das auch so? Danke! Viele Grüße Jörg M.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage.

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden.

Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Dies spielt für Sie keine Rolle. Sie können sich im Ausland einbürgern lassen ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Sie müssen die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit auch nicht deutschen Behörden melden.

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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