Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.
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Ich persönlich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und sehe auch den „Seelenfrieden“ bei vielen Familien. Auch deshalb habe ich in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass wir die Angehörigen stärker im Blick haben müssen.
Ich halte es für sozial vertretbar, wenn in diesen Fällen erwachsene Kinder mit einem sehr guten Einkommen einen Teil der vom Sozialamt übernommenen Pflegekosten für ihre eigenen Eltern tragen. Das setzt übrigens immer voraus, dass das jeweilige Elternteil keine schwere Verfehlungen gegen das erwachsene Kind begangen hat.
Am 7. November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, werden seither entlastet. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.
Uns ist wichtig zu betonen, dass die Anliegen von Pflegenden und pflegebedürftigen Personen gehört und ernst genommen werden.