Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Tino Sorge
Antwort 15.07.2026 von Tino Sorge CDU

Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz stehen erst am Anfang. Im Zuge dessen werden wir sehr genau darauf achten, dass mögliche Änderungen nicht zu unerwünschten sozialen Härten führen. Das betrifft auch die von Ihnen thematisierte 100.000-Euro-Grenze.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 10.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Ich persönlich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und sehe auch den „Seelenfrieden“ bei vielen Familien. Auch deshalb habe ich in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass wir die Angehörigen stärker im Blick haben müssen.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort 18.08.2026 von Albert Stegemann CDU

Wir müssen diese unbequeme Diskussion bei der Pflege jetzt führen, um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen.

Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort 10.01.2023 von Bernd Rützel SPD

Ich halte es für sozial vertretbar, wenn in diesen Fällen erwachsene Kinder mit einem sehr guten Einkommen einen Teil der vom Sozialamt übernommenen Pflegekosten für ihre eigenen Eltern tragen. Das setzt übrigens immer voraus, dass das jeweilige Elternteil keine schwere Verfehlungen gegen das erwachsene Kind begangen hat.

Portrait von Paul Lehrieder
Antwort 01.02.2023 von Paul Lehrieder CSU

Am 7. November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, werden seither entlastet. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.