Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Heike S. • 29.11.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 02.12.2022 der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.
Frage von Cornelia A. • 08.09.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 12.09.2022 Auch Mini-Jobber haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Frage von Tom M. • 07.09.2022
Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.07.2023 Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dienen insbesondere der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums.
Frage von Astrid F. • 05.09.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 07.09.2022 JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.
Frage von Susanne M. • 05.09.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.09.2022 Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale
Frage von Aldona P. • 04.09.2022
Antwort von Thorsten Frei CDU • 06.09.2022 Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.