Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 02.12.2022

der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 13.07.2023

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dienen insbesondere der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums.

Frage von Astrid F. • 05.09.2022
Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 07.09.2022

JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.09.2022

Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 06.09.2022

Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und hier entsprechend Einkommenssteuer zahlen.

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