
Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden bereits jetzt umfassend von Waffenverboten Gebrauch machen, um Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren.
Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden bereits jetzt umfassend von Waffenverboten Gebrauch machen, um Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren.
Deutschland besitzt im Vergleich zu den meisten Ländern weltweit ein sehr restriktives Waffengesetz. Die zuständigen Behörden machen in erheblichem Umfang von Waffenverboten Gebrauch, z. B. um Terroristen oder Extremisten den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren. Für eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage bedarf es allerdings konkreter Anhaltspunkte für die Gewaltbereitschaft.
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Wir müssen unser geltendes Recht besser durchsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit langem dafür ein, unabhängige Studien zur Überprüfung verfassungsfeindlicher Einstellungen in Sicherheitsbehörden durchzuführen