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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Jörg B. •

Sehr geehrte Frau Wegge, warum wird der seit Jahrzehnten bestehende §41 Waffengesetz (Waffenbesitzverbot auch für frei erwerbbare Waffen) nicht gegen Reichsbürger und andere Gefährder genutzt?

Wir haben die rechtlichen Mittel um Personen, denen die Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen (auch den frei erwerbbaren) fehlt, den Zugang zu diesen zu verwehren.
Warum werden diese Mittel nicht genutzt und stattdessen weitere überflüssige Regelungen gefordert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema möchte ich Ihnen gerne antworten.

Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden bereits jetzt umfassend von Waffenverboten Gebrauch machen, um Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren. Das zeigen auch die knapp 27000 Personen in Deutschland, die derzeit mit Waffenverboten belegt sind.

Doch es müssen auch die dafür notwendigen Informationen und Anhaltspunkte vorliegen, um eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage zu haben. Wir haben ausführlich und gründlich geprüft, ob weiterer gesetzgeberischer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Erkennung von Extremist*innen sowie psychisch erkrankten Personen unter den Waffenbesitzer*innen besteht. Hierbei hat sich gezeigt, dass ergänzende Anpassungen des Waffengesetzes geboten sind.

Aus diesem Grund möchten wir nun im Rahmen einer Waffenrechtsnovelle den Informationsfluss zwischen den Behörden verbessern. Das betrifft einen ausgebauten Austausch der bereits jetzt damit befassten Sicherheitsbehörden sowie auch die Einbeziehung weiterer Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus auch Mitteilungspflicht anderer Behörden gegenüber der örtlich zuständigen Waffenbehörde bei entsprechenden Hinweisen. Vorliegende Informationen, auch über Waffenbesitzverbote, müssen an entsprechende Behörden weitergeleitet werden.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode.

Seit 2016 wurden über 1000 Reichsbürger*innen und Selbstverwalter*innen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Doch nach Erkenntnis unserer Sicherheitsbehörden sind weiterhin etwa 500 Personen aus dieser Szene in Legalwaffenbesitz.

Unter Reichsbürger*innen und auch Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verweigerung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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