Antwort 16.09.2025 von Matthias Miersch SPD
Nach meiner Kenntnis bezieht sich „neu angeschafft“ auf die Perspektive des Unternehmens und schließt somit auch entgeltlich angeschaffte Gebrauchtwagen mit ein.
Nach meiner Kenntnis bezieht sich „neu angeschafft“ auf die Perspektive des Unternehmens und schließt somit auch entgeltlich angeschaffte Gebrauchtwagen mit ein.
Sehr geehrter Herr L.
Diese Regelung zielt ausschließlich auf die Anschaffung von Neuwagen ab, um die Hersteller und damit den Automobilstandort Deutschland zu stärken.
Die Bundesregierung misst dem Ausbau klimafreundlicher Heiztechnologien große Bedeutung bei. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Einsatz von Wärmepumpen gezielt zu unterstützen
Aus meiner Sicht gilt: Der Staat sollte keine einzelnen Technologien gezielt fördern, sondern vor allem für faire und verlässliche Rahmenbedingungen sorgen