Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.
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Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Erst danach wird das Bundeskabinett damit befasst und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.
Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.
Ich finde die Entscheidung unverantwortlich und hoffe, dass Sie mit Ihrer Petition Erfolg haben.
Ein Vetorecht einer Oppositionspartei/ -fraktion sieht unsere Landesverfassung nicht.
Die Parlamentsreform stärkt die Gewaltenteilung.