Wie wollen Sie dt. Wählern glaubhaft versichern, dass Ihre geplante Parlaments und verfassungsreform zur Verhinderung eines vetorechts einer oppositionspartei keine Beschneidung deren Rechte ist?
Eine Parlamentsreform ist nichts Unübliches und dient der Stärkung, Erneuerung und Verbesserung bestehender Regelungen. Diese konkrete Reform dient der Gewährleistung sowie dem Schutz der Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates Sachsen-Anhalt. Durch den erhöhten Schutz der Funktionsfähigkeit wird beispielsweise nicht die Ausschaltung von Minderheiten, sondern die Stärkung des Mehrheitsprinzips und der parlamentarischen Handlungsfähigkeit erstrebt. Auch die Erforderlichkeit einer breiten Mehrheit zur Änderung der Landesverfassung ist keine Seltenheit, sondern ein Mittel zum Schutz der parlamentarischen Demokratie.
Im Gesetzesentwurf wird konsistent argumentiert, dass die Änderungen prozedural sowie präventiv sind und sich nicht inhaltlich gegen Oppositionsrechte richten. Der Gesetzesentwurf stellt eine präventive Maßnahme dar, die unsere Bürger gegen institutionelle Störungen schützt, damit demokratische Prozesse nicht durch taktische Blockaden beeinträchtigt werden können.
Dass das Landesverfassungsgerichtsgesetz künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann, ist auch ein Beispiel dafür, dass die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung geschützt und gestärkt wird. Hier geht es nicht um die Regierung oder Opposition, hier geht es um Schutz eines unfassbar wichtigen Organs der Judikative.

