Konkret wollen wir mehr Anreize für Partnerschaftlichkeit schaffen, besonders für mehr Beteiligung der Väter. Auch im Hinblick auf die Zeit nach der Geburt wollen wir Familien unterstützen. Die Einkommensgrenze wollen wir spürbar anheben.
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Ich persönlich würde mir an dieser Stelle eine schnelle Umsetzung wünschen, da ich wie Sie den großen Bedarf sehe.
Die Frage nach Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, konkret beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort werden die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und über mögliche Änderungen entschieden
Beim Elterngeld wird es Änderungen geben, Zeitpunkt und Höhe sind derzeit leider noch nicht bekannt.
Ein Gesetzentwurf oder ein Zeitplan für die Umsetzung aus dem federführend verantwortlichen BMBFSFJ ist mir dazu bis dato jedoch nicht bekannt, weshalb ich keine belastbaren zeitlichen Aussagen treffen kann.
Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben