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Katharina Schulze
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Frage von Ali E. •

Neuer Entwurf Mutterschutzgesetz: Beschäftigungsverbot nach Geburt auf 12 Monate begrenzt - gilt das dann auch für Stillzeit? Für alle oder ab Geburt zum Stichtag 1.11.2027? Wie machbar als FB?

Sehr geehrter Frau Schulze,

der neue Entwurf zum Mutterschutzgesetz sieht vor, das Beschäftigungsverbot nach der Geburt auf 12 Monate zu begrenzen.

Ich bin Flugbegleiterin und aktuell in Stillzeit-Freistellung statt in Elternzeit. Bei uns wirft das gerade viele Fragen auf: Werden wir künftig nicht mehr freigestellt, solange wir stillen, sondern nur noch für maximal zwölf Monate? Und falls ja – ist das wie das Elterngeld an die Geburt des Kindes vor/nach dem Stichtag 1.11.2027 gebunden oder unabhängig davon für alle direkt wirksam.

Wie soll das machbar sein? Nachtarbeit und Arbeit an Sonn-/Feiertagen sind das Eine – aber mehrtägige Umläufe sind mit Stillen nicht vereinbar.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das Thema nicht untergeht und eine praxisnahe Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

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