Frage von Dirk H. • 17.03.2025

Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Das müssen Sie die Kollegen im Bundestag fragen
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Wir sind keine Kriegspartei.
Sehr gerne schildere ich Ihnen im Folgenden den Ablauf der Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg: