Sehr geehrter Herr Demir, vielen Dank für die geduldige Beantwortung aller Fragen in diesem Forum. Beginnt die Anzahl der Jahre, die ein Flüchtling in Deutschland gelebt hat?
Beginnt die Anzahl der Jahre, die ein Flüchtling in Deutschland gelebt hat, mit dem Tag, an dem er Asyl beantragt?Oder beginnt es ab dem Zeitpunkt, an dem ihm ein vorübergehendes Visum erteilt wurde? Werden die Tage des Aufenthalts in Deutschland ab dem Zeitpunkt gezählt, an dem einem Flüchtling ein Ankunftsnachweis ausgestellt wird?

Sehr geehrter Herr G.,
die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein. Es gibt Aufenthaltstitel, bei denen diese Zeit angerechnet wird - beispielsweise im Rahmen des Chancenaufenthaltsrechts. (dazu hier eine sehr gute Übersicht: broschuere_chancenaufenthaltsrecht-2023_web.pdf)
Sollte die beschriebene Zeit in einem konkreten Fall bei der Anrechnung von Fristen relevant sein, um beispielsweise zu prüfen, ob ein bestimmter Aufenthaltstitel in Frage kommt, würde ich empfehlen, Ihren Fall mit Ihrer zuständigen Behörde oder einer unabhängigen Migrationsberatung zu besprechen. Wohnortnahe Beratungsstellen finden Sie hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir