Antwort 18.04.2026 von Simone Borchardt CDU
Der Schutz homosexueller Menschen besteht bereits, Artikel 3 ist kein Ort für Alarmismus, Unterstellungen und symbolische Verfassungsdebatten ohne Rechtswirkung
Der Schutz homosexueller Menschen besteht bereits, Artikel 3 ist kein Ort für Alarmismus, Unterstellungen und symbolische Verfassungsdebatten ohne Rechtswirkung
Ich verstehe Ihr Anliegen und die Sorge um den Schutz homosexueller Menschen sehr gut. Gleichwohl halte ich eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes für nicht erforderlich.
Nein natürlich müssen Sie keinerlei Bedenken haben.
Unser Programm ist ein Parteiprogramm. Es trifft keine Aussagen zu Sexualität.
Jeder soll ohne Angst vor Gewalt leben können, und wir stehen für eine pluralistische Gesellschaft.