Sehr geehrte Frau Borchardt, wieso sträuben Sie (als CDU) sich so sehr dagegen, Artikel 3 GG zu erweitern, um Homosexuelle zu schützen?
Homosexu. sind die einzige von den Nazis verfolgte Gruppe, welche noch nicht explizit im GG geschützt ist. Gerade jetzt, mit dem Erstarken der AfD, ist es wichtiger denn je, Homosexu. zu schützen. Das Wahlprogramm der AfD aus SA zeigt schon, wie diese Homosexu. an den Rand der Gesellschaft drängen möchten à la Rosa Winkel (Sündenbocktheorie).
Wo ist das Rückgrat der CDU, um die Bürgerrechte endlich zu schützen? Wo ist die bürgerliche Partei, die sich nicht an die rechtsaußen anschmiegt? Wie können Sie riskieren, dass alles vllt irgendwann den Bach runter geht, nur weil Sie jz nicht dem Bsp. der CDU Landesreg. zur GG Änderung folgen wollen? Die Gesamtbevölkerung & CDU Wähler befürworten doch mehrheitlich homosexu. Rechte (aktuelle Studie: https://erobella.com/sexuelle-offenheit-deutschland/).
Und bevor jz kommt, dass das BVerfG in seinen Urteilen ja schon Homosexu. schützt: 1957 wurde auch schonmal ganz anders entschieden, deswegen ist eine explizite Nennung der einzig wahre Schutz.
Den Schutz homosexueller Menschen stellt in Deutschland niemand ernsthaft in Frage. Ich weise aber Ihre Unterstellung zurück, die CDU verweigere Bürgerrechte oder nehme eine rechtliche Schutzlosigkeit billigend in Kauf. Das ist nicht die Lage. Homosexuelle Menschen sind in Deutschland bereits heute rechtlich geschützt, verfassungsrechtlich wie einfachgesetzlich. Artikel 3 Grundgesetz entfaltet diesen Schutz nach geltender Auslegung bereits, auch ohne ausdrückliche Nennung des Merkmals „sexuelle Identität“. Zusätzlich verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität ausdrücklich.
Wer deshalb behauptet, es gebe derzeit keinen wirksamen Schutz und nur eine Grundgesetzänderung könne homosexuelle Menschen sichern, beschreibt die Rechtslage nicht zutreffend. Die politische Debatte dreht sich nicht um die Frage, ob Schutz bestehen soll. Sie dreht sich allein um die Frage, ob ein bereits bestehender Schutz zusätzlich ausdrücklich in den Verfassungstext aufgenommen werden soll. Das kann man politisch befürworten. Man kann aber ebenso vertretbar sagen, dass das Grundgesetz nicht bei jeder politischen Forderung erweitert werden sollte, wenn die materielle Schutzwirkung längst besteht. Genau diese Linie wurde auch in der Bundestagsdebatte vertreten.
Ich halte es daher für unredlich, aus dieser verfassungsrechtlichen Abwägung den Vorwurf mangelnden Rückgrats oder einer angeblichen Nähe zu rechtsaußen zu konstruieren. Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 beschlossen. Das ist eine politische Initiative, nicht der Beleg für eine bestehende Schutzlücke. Wer aus einer symbolischen Verfassungsdebatte einen Mangel an Bürgerrechten ableiten will, ersetzt Sachlichkeit durch Zuspitzung.
Meine Haltung ist eindeutig: Homosexuelle Menschen haben denselben Anspruch auf Würde, Freiheit, Sicherheit und gleichen Schutz des Rechts wie jeder andere Bürger auch. Dieser Schutz gilt bereits. Deshalb überzeugt mich die Dramatisierung in Ihrer Frage nicht. Rechte werden nicht stärker, nur weil man einen bereits bestehenden Schutz nochmals in den Verfassungstext schreibt. Entscheidend ist, dass Recht konsequent durchgesetzt wird, statt mit falschen Gegensätzen politische Empörung zu organisieren.

