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Eine Stellungnahme bzgl. der Richterwahl wäre höchst untypisch, es gab diese - auch bei anderen Kandidaten, die sich zurückgezogen haben - bislang in keinem Fall. Auch wäre eine geeinte Stellungnahme des Ausschusses eher nicht zu erwarten, weil sich vermutlich auch hier auch die unterschiedlichen Meinungen widerspiegeln würden. Zuständiges Gremium ist vielmehr der Wahlausschuss für die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht nach § 6 Abs. 2 BVerfGG.
Die aktuelle Zusammensetzung des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/wahlausschuss

Der Wahlausschuss des Bundestags für die Wahl der durch den Bundestag zu benennenden Bundesverfassungsrichter wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt.

Ich bin Mitglied mehrerer Ausschüsse, übe aber derzeit keinen Vorsitz aus.

Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages, der für die Prüfung und Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig ist, muss erst noch vom Plenum gewählt werden. Dies ist auf der vorläufigen Tagesordnung der kommenden Kalenderwoche 26 vorgesehen.