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Die Zielvereinbarung des Koalitionsvertrags ist klar formuliert: „Wir wollen, dass für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung, immer Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen: Das soll nach dem aktuell vorliegenden Plan Menschen betreffen, die keinerlei Mitwirkungswillen zeigen. Aber – und das ist für mich eine wichtige Einschränkung – auch bei diesen Menschen wird es eine Härtefallregelung geben.
Unser Ziel ist es, jedem Beitragszahler, auch wenn er unverschuldet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste, ein menschenwürdiges Rentenniveau ohne Rückgriff auf Grundsicherung zu ermöglichen