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Bärbel Bas
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Frage von Manuela H. •

Frage zu Sanktionen bei der neuen Grundsicherung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Sehr geehrte Frau Bas,

im Bundestag sagten Sie, daß Menschen, die Hilfe wirklich benötigen – etwa wegen Krankheit – vor ungerechten Sanktionen geschützt werden sollen.

Ich habe große Angst, daß das oft nicht der Fall ist. Leider habe ich aus gesundheitlichen Gründen große Schwierigkeiten einen passenden Job zu finden und auszuüben. Die gesundheitlichen Probleme werden leider nicht anerkannt und somit bekomme ich keine EU-Rente und zähle damit offiziell als gesund (trotz gesundheitlicher Einschränkungen). Durch die geplanten Verschärfungen (Sanktionen) bei der neuen Grundsicherung bin ich aber gezwungen, jeden zumutbaren Job anzunehmen, auch wenn der Job für mich persönlich nicht zumutbar ist (aufgrund meiner Gesundheit).

So geht es auch vielen anderen Menschen. Die gesundheitlichen Probleme werden nicht anerkannt, und man muß somit jeden Job annehmen oder mit Sanktionen rechnen.

Wurde diese Problematik im Bundestag, bei den parlamentarischen Beratungen schon explizit besprochen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.

wenn Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, ist eine bestimmte Arbeit nur dann zumutbar, wenn sie auch körperlich, geistig oder seelisch ausgeübt werden kann (§ 10 SGB II). Das bedeutet, dass die Jobcenter die individuellen gesundheitlichen Einschränkungen von Leistungsberechtigten immer berücksichtigen müssen, auch wenn keine formale Erwerbsminderung anerkannt ist. Jobcenter können dies überprüfen lassen, z. B. durch den Ärztlichen Dienst. Die Jobcenter dürfen nur solche Vermittlungsangebote unterbreiten, die zumutbar sind und Leistungsminderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, z.B. weil eine konkret zumutbare Arbeit abgelehnt wurde.

Auch das 13. SGB II-Änderungsgesetz ändert nichts an diesem Grundsatz. Sie müssen da keine Angst haben. Das Ziel der Grundsicherung bleibt es, Menschen zu unterstützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Frage des Schutzes von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eingehend thematisiert. Der Grundsatz der Zumutbarkeit in Abhängigkeit von der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit ist dabei ausdrücklich berücksichtigt worden und blieb insofern auch unverändert.

Sollte es im Einzelfall, insbesondere bei der Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation, zu Schwierigkeiten kommen, besteht für Sie die Möglichkeit, Entscheidungen Ihres Jobcenters überprüfen zu lassen. Dies kann etwa im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder, falls erforderlich, auch auf dem Klageweg erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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