
Vor der Sommerpause konnten die parlamentarischen Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht mehr abgeschlossen werden. Dementsprechend kann ich Ihnen zu möglichen Einigungen auch noch keine Auskunft geben.
Vor der Sommerpause konnten die parlamentarischen Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht mehr abgeschlossen werden. Dementsprechend kann ich Ihnen zu möglichen Einigungen auch noch keine Auskunft geben.
Ein solcher Kompromiss kann aus meiner Sicht die Debatte versachlichen und die tatsächlichen - in meiner Erwartung positiven - Aspekte der Reform zur Geltung kommen lassen.
Die Identität weisen Sie bspw. mit Ihrer vorhandenen Geburtsurkunde nach und identifizieren sich mit einem biometrischen Pass oder einem anderen Identitätsdokument mit Foto. Eine Apostille ist nicht notwendig.
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen
Wie Sie schreiben, wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.