Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung gehört eine Klausel zur Apostille der Geburtsurkunde. Was tun, wenn Sie eine Geburtsurkunde haben, aber keine Apostille dafür vorliegt?
Um eine Apostille zu bekommen, muss man nach Weißrussland reisen, aber das würde ich nicht wollen, weil meine militärische Spezialisierung könnte ein Grund für eine Mobilisierung sein.

Sehr geehrte Frau P.,
danke für Ihre Frage.
Eine Apostille der Geburtsurkunde ist für die Einbürgerung nicht notwendig, dies ist eine falsche Information.
Für die Einbürgerung muss die Identität und Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person eindeutig nachgewiesen werden. Die Identität weisen Sie bspw. mit Ihrer vorhandenen Geburtsurkunde nach und identifizieren sich mit einem biometrischen Pass oder einem anderen Identitätsdokument mit Foto. Eine Apostille ist nicht notwendig.
Mehr Informationen zur Geburtsurkunde finden Sie bspw. hier: https://migrando.de/blog/einbuergerung/einbuergerung-ohne-geburtsurkunde/#:~:text=Nein%2C%20eine%20Geburtsurkunde%20ist%20kein,wie%20Personalausweis%20oder%20Reisepass%20erforderlich.
Sprechen Sie dazu gerne direkt mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir