Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ha N. •

Gilt § 10 Abs. 3 StAG weiterhin für Anträge vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes?

Sehr geehrter Herr Demir,

vielen Dank für Ihre Rede in der 1. Lesung am 27.06, besonders für Ihren Hinweis zum Vertrauensschutz. Ich möchte konkret fragen, ob eine Übergangsregelung für § 10 Abs. 3 StAG geplant ist, insbesondere für Anträge, die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt wurden.

Momentan ist das neue Gesetz noch nicht in Kraft, läuft das derzeitige Gesetz noch, und auf den offiziellen Webseiten vieler Behörden wird § 10 Abs. 3 StAG weiterhin als gültig angezeigt. Viele Menschen haben ihre Anträge rechtzeitig und auf Basis der aktuellen Rechtslage gestellt. Wenn diese rückwirkend unter das neue Recht fallen, wäre das ein klarer Vertrauensbruch.

Vertrauensschutz betrifft nicht nur das Einbürgerungsverfahren, sondern das Vertrauen aller in einen verlässlichen Rechtsstaat. Ich hoffe sehr, dass Sie sich in den weiteren Beratungen für eine faire Lösung einsetzen.

Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen.

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Hakan Demir
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