Sehr geehrter Herr Demir, soweit ich jetzt aus der Beschlussempfehlung sehe, wird es keine Übergangsregelung für den neuen Staatsangehörigkeitsgesetzentwurf laut 21/1634 geben, oder?
Beschlussempfehlung des Innenausschusses 21/1634 vom 15.09

Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Leider haben Sie Recht: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108272 Als SPD konnten wir uns mit unserer Forderung nach einer Übergangsregelung nicht durchsetzen. Als einzige positive Nachricht in Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung kann ich vermelden, dass die Fälle in den Behörden nicht abgelehnt, sondern bis zum Erreichen der 5-Jahres-Frist zurückgestellt und dann - hoffentlich positiv- beschieden werden.
Positiv bleibt natürlich, dass mit der Einigung gesichert ist, dass auch die Union die wichtigen Errungenschaften der letzten Staatsangehörigkeitsreform (5-Jahres-Frist, Mehrstaatigkeit, Staatsangehörigkeit ab Geburt für Kinder von ausländischen Eltern, die 5 Jahre in Deutschland gelebt haben) mitträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir