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Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.

Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.

Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.

Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten

Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten