Antwort 24.07.2026 von Matthias Hey SPD
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Persönlich lehne ich eine anlaßlose Chatkontrolle ab, verweise aber auf die politischen Zuständigkeiten.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Grundsätzlich halte ich Transparenz staatlichen Handelns für wichtig.
Sie haben vollkommen recht, dass die beabsichtigten Einschränkungen im IFG untragbar sind.