Frage von Tim M. • 22.01.2024

Antwort von Sabine Friedel SPD • 10.07.2024
Für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen sind in Deutschland die Parteien zuständig, nicht die Fraktionen in den Parlamenten.
Für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen sind in Deutschland die Parteien zuständig, nicht die Fraktionen in den Parlamenten.
Die Menschen – und keineswegs nur vermeintliche Protestwähler – müssen mit ihren Anliegen und Sorgen ernst genommen werden.
Die Menschen – und keineswegs nur vermeintliche Protestwähler – müssen mit ihren Anliegen und Sorgen ernst genommen werden.
Unseren freiheitlich, konservativen Wahlprogramminhalten können Sie unsere spezifischen Maßnahmen entnehmen. Zudem gilt es, nicht populistisch mit irgendwelchen Versprechungen, sondern mit ehrlichen, machbaren Problemlösungen für Glaubwürdigkeit zu sorgen.