Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Frauke Petry
Antwort von Frauke Petry
parteilos
• 19.07.2017

(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)

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parteilos
• 19.07.2017

(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)

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• 19.07.2017

(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)

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• 19.07.2017

(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)

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parteilos
• 19.07.2017

(...) Wer diese mit Füssen tritt, der muss dann auch die Konsequenzen tragen. Wir wollen deshalb, dass die Ausbürgerung krimineller Migranten möglich wird, bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS) oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, und zwar auch dann, wenn die Ausgebürgerten staatenlos werden. (...)

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