Antwort 31.07.2024 von Matthias Lammert CDU
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
Das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge hat sich in Rheinland-Pfalz bewährt und findet die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Kommunen
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.