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Die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamten in NRW beträgt grundsätzlich 41 Stunden. Als einziges Bundesland haben wir jedoch Altersermäßigungen. Ab dem 55.Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden, ab dem 60.Lebensjahr 39 Stunden.
Als Landtagsabgeordnete interessiert mich Außenpolitik auch nur privat.
Genau wie Sie bin ich erschüttert über die Zustände in Gaza. Ohne die Situation in Gaza relativieren zu wollen, mache ich darauf aufmerksam, dass sich auch immer noch israelische Geiseln in den Händen der Hamas befinden.