Frage von Andreas R. • 05.08.2025

Antwort von Christos Katzidis CDU • 11.08.2025
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Es gehört zu der Volkspartei CDU, dass gegensätzliche Meinungen offen ausgesprochen werden und dass aus dem lebendigen Austausch ein positiver Fortschritt wird – und erst werden kann
Es gehört zu der Volkspartei CDU, dass gegensätzliche Meinungen offen ausgesprochen werden und dass aus dem lebendigen Austausch ein positiver Fortschritt wird – und erst werden kann
Die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamten in NRW beträgt grundsätzlich 41 Stunden. Als einziges Bundesland haben wir jedoch Altersermäßigungen. Ab dem 55.Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden, ab dem 60.Lebensjahr 39 Stunden.