Antwort 12.08.2024 von Simone Wendland CDU
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Ein drittes beitragsfreies Jahr ist ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Die konkrete Umsetzung steht auch mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage unter dem Vorbehalt weiterer Beratungen.
Dem Zusatzprotokoll ist Deutschland 2023 beigetreten (Stand: März 2024).