Wer möchte, kann auch weiterhin homöopathische Mittel anwenden oder kaufen. Homöopathische Mittel sollten aber nicht wie wirksame Arzneimittel behandelt und über die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist.
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Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Ich teile daher die Sorge vieler Fachleute, darunter auch des Kinderschutzbundes, dass mit einer anlasslosen Kontrolle privater Nachrichten mehr Schaden als Nutzen entstehen würde. Wir brauchen wirksamen Kinderschutz, aber keine Massenüberwachung.
Sicherheit braucht Vertrauen – und Vertrauen braucht Datenschutz.
Sie sprechen damit einen Punkt an, der in der Unionsfraktion seit Jahren intensiv diskutiert wird – und bei dem ich Ihnen in der Sache deutlich zustimme.
Die Chatkontrolle würde verschlüsselte Kommunikation schwächen und eine Infrastruktur für Massenüberwachung schaffen. Das lehnen wir entschieden ab.