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Ulf Thiele
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Frage von Christian M. •

Welche Haltung nehmen Sie gegen den Zombie Chatkontrolle ein?

Sehr geehrter Herr Thiele,

es Bedarf kaum einer Erlärung, den Zivilgesellschaft (für die IT-Sicherheit kein Neuland ist), IT-Sicherheitsexperten, Juristen, Bürger und Unternehmen sind sich eigentlich seit Jahren einig: Die Chatkontrolle ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und erschwert nachhaltig jede vertrauliche und sichere Kommunikation, die aber im Anblick der Zeitenwende und für den wirtschaftlichen Erfolg dringender denn je nötig ist. Alle vorgeblichen Ziele lassen sich nachweislich auf andere Art und Weise effektiver und mit weniger Problemen erreichen.

Wie stehen Sie zum Zombie Chatkontrolle? Welche konkreten Schritte unternehmen Sie dagegen?

Als Bürger und Unternehmer ist auch der aktuelle legislative Vorstoß in 10/25 völlig inakzeptabel, eine Bedrohung für die Demokratie und den Wirtschaftsstandort, die meinem Fall bis zur Geschäftsaufgabe oder Abwanderung führen kann.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Dipl.-Ing. C. M.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und für Ihr Engagement in dieser Frage. Sie sprechen damit einen Punkt an, der in der Unionsfraktion seit Jahren intensiv diskutiert wird – und bei dem ich Ihnen in der Sache deutlich zustimme.

Meine Haltung

Eine anlasslose, massenhafte Durchsuchung privater Kommunikation lehne ich ab. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine der wichtigsten Errungenschaften für die Sicherheit digitaler Kommunikation – für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für den Rechtsstaat selbst. Ich will sie nicht aufweichen, weder offen noch durch Umgehungstechniken wie das Client-Side-Scanning. Wer die Verschlüsselung technisch unterläuft, bricht damit auch die Vertraulichkeit von Behördenkommunikation, Unternehmensgeheimnissen und journalistischer Arbeit. Das schwächt am Ende genau die Infrastruktur, die wir für Sicherheit und wirtschaftliche Stärke brauchen.

Bemerkenswert ist: Diese Sichtweise ist heute mehrheitsfähig. Nicht nur Zivilgesellschaft, IT-Sicherheitsexperten und der Deutsche Anwaltsverein argumentieren so, sondern auch die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die in dem Verordnungsentwurf ein systematisches Scannen erkennen, das entweder die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bricht oder sie umgeht. Dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern ein zentrales Anliegen ist, ist davon unberührt – Kinder brauchen Schutz, nicht das Gegenteil.

Was ist der aktuelle Stand?

  • Die Bundesregierung vertritt in Brüssel die Position, dass anlasslose Massenscans im Rechtsstaat tabu sind, und stimmt entsprechenden Vorschlägen im Rat nicht zu. Ohne deutsche Zustimmung sind keine Mehrheiten für ein verpflichtendes Scannen zustande zu kommen. Diese Haltung ist das entscheidende Druckmittel in den Verhandlungen, und sie wirkt.
  • Der Rat der EU hat seine Position am 26. November 2025 so verschärft, dass verpflichtende Erkennungsanordnungen gestrichen wurden; seither verhandeln Parlament, Rat und Kommission im Trilog über die dauerhafte Verordnung.
  • Das Europäische Parlament hat die Verlängerung der freiwilligen Übergangsregelung am 26. März 2026 mit 228 zu 311 Stimmen abgelehnt; seither gibt es keine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Massenscanning mehr. Diese Entscheidung bedauere ich, da damit die bisher nutzbaren Fahndungsmittel der Ermittlungsbehörden nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Parlament hat zugleich klargestellt, dass Maßnahmen nicht auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation angewandt werden sollen. Dieser Hinweis ist berechtigt.
  • In den Verhandlungen ist die Zielrichtung damit klar: Es geht um zielgerichtetes Vorgehen gegen konkrete Verdachtsfälle – nicht um die Durchsuchung aller. Ich setze mich dafür ein, dass das so bleibt.
  • Wo es um Bekämpfung von Kindesmissbrauch geht, setze ich auf die wirksameren Wege: Strafverfolgung, Prävention, konsequente Entfernung von Material, Meldung durch Anbieter, Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Diese Wege treffen die Täter, nicht alle Nutzer.

Zu Ihrer Anmerkung zum Vorstoß im Herbst 2025

Sie haben recht: Der Vorstoß aus dieser Zeit war inakzeptabel. Genau deshalb hat sich die Position durchgesetzt, die ihn entscheidend entschärft hat. Dass die Verschlüsselung geschützt wird, ist keine Selbstverständlichkeit – sie musste in Brüssel gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt werden, und sie muss weiter verteidigt werden. Ich bleibe bei dieser Linie.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ulf Thiele

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