
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


In Bezug auf ein Verbotsverfahren kann ich leider nur mittelbar Einfluss nehmen, da antragsberechtigt nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung sind. Ich unterstütze aber meine Parteigenossinnen und Genossen sowie jede andere Kraft bei der Beantragung eines Verbotsverfahrens.

wir haben Anfang der 2000er Jahre mit dem NPD Verbotsverfahren keine guten Erfahrungen gemacht.

Ein solches Verfahren wird sich lange hinziehen.

Drei Landesverbände der AfD gelten aktuell als „gesichert rechtsextrem“. Die Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren kann ich insofern gut nachvollziehen. Tatsächlich zweifle ich aber, ob dies der richtige Umgang mit der AfD ist.

Allerdings halte ich ein generelles Verbot für schwierig. Es besteht die Gefahr, dass die Extremisten dadurch noch gestärkt werden. Aus guten Grund, wird die AfD vom Verfassungsschutz umfassend beobachtet.