Frage von Simona N. • 17.08.2023

Antwort von Veronika Bode CDU • 07.05.2025
Bei einem Verbotsverfahren bin ich weiterhin vorsichtig. Ein solches darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erfolgsaussichten gibt.
Bei einem Verbotsverfahren bin ich weiterhin vorsichtig. Ein solches darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erfolgsaussichten gibt.
Verbotsverfahren sind langwierig, dennoch sollte es sie geben. Kurzfristig sollten auch Landesverbände ins Visier genommen werden und Parteienfinanzierung.
Zugegebenermaßen fällt es mir schwer, hier ein klares JA oder NEIN zu äußern.
Wir müssen allen verfassungsfeindlichen Bestrebung entgegentreten und unsere Demokratie schützen!
Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt.