Antwort 09.02.2024 von Jan-Philipp Beck SPD
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Da Sie eine sehr spezielle und persönliche Frage habe, möchte ich Sie bitten ihrem Bearbeiter beim NLBV anzuschreiben [...]. Dann bekommen Sie auf jedenfall eine schnelle und konkrete Antwort auf ihren Fall bezogen.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren